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23.06.10
Buchungssaison 2011 eröffnet !!!
Pünktlich am 22.06.2010 , um 00.00h, wurde die Buchungssaison 2011 eröffnet. Sie können ab sofort online buchen für das Jahr 2011. Es stehen neue, erstklassige Häuser auch für größere Gruppen zur Verfügung. Neu dazu gekommen sind Haus Jan Erik, Haus Dannevika, Haus Berit, in Korshamn das Penthouse Korshamn, in Grimstad die FEWO Judy und auf Hidra das neue Haus Grönnevika und Ingunn. Haus Panorama hat ein neues Elefant 21 Fuß inklusive... und auch die anderen Häuser aus unserem feinen Bestand haben mächtig aufgerüstet.

12.01.10
ab sofort: neues Premium Elefant 21 ft. beim Haus Panorama
Neu: Ab sofort ist ein großes 21 Fuß Boot (640 cm) Premium Elefant mit 50-60 PS inklusve. Ehemals war ein 17 Fuß Boot mit 25 PS im Hauspreis inbegriffen. Nun hat sich der Besitzer entschlossen, ein neues Premium Elefant ( 6,40 lang, 2.45 breit ) mit 50-60 PS anzuschaffen. Aufgrund der Größe des Bootes reicht der bisherige Bootsplatz nicht mehr aus. Daher wird das Boot im Fischereihafen Kirkehavn liegen, Fahrzeit ca. 3 Minuten mit dem Auto entfernt.

13.11.09
Flüge nach Tromsö
Ab sofort ist es möglich, Flüge nach Tromsö mit Norwegian zu buchen. Gern sind wir behilflich bei der Flugbuchung, wenden Sie sich an Mathias Büsing von Come2Norway, Tel.: 0511 56 23 15 begin_of_the_skype_highlighting              0511 56 23 15      end_of_the_skype_highlighting

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
allg. Mietbedingungen - AGB der come2norway GmbH, Arminstr. 37, 32457 Porta Westfalica


Sehr geehrter Feriengast,wir legen großen Wert darauf, Ihnen ein Ferienhaus anzubieten, das Ihren Wünschen und Vorstellungen weitestgehend entspricht, in dem Sie sich also rundum wohl fühlen werden. Die Vermittlung von Ferienhäusern ist u. a. auch gebunden an gegenseitiges Vertrauen. Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Wünsche und beraten Sie gern. Die Basis unserer Geschäftsbeziehung soll die allgemeine Regel von Treu und Glauben sein. Leider können auch wir nicht gänzlich auf festgeschriebene Regeln verzichten. Bitte lesen Sie genau unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), damit Sie wissen, was Sie von uns und was wir von Ihnen erwarten können. Mit der Buchung erkennen Sie die AGB in Gesamtheit an. Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen (AGB) werden im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den sie mit der Firma „come2norway“ GmbH, Arminstraße 37, 32457 Porta Westfalica, abschließen. Diese Bestimmungen regeln gleichzeitig das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer / Haus- bzw. Bootsvermieter.
1.)ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

„come2norway“ bietet u. a. über die Webseite www.come2norway.com die Vermittlung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und die zu den Objekten gehörigen Boote an.

„come2norway“ hat die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer sowie dessen angebotenen Leistungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Mit der Anmeldung zur Buchung bietet der Kunde „come2norway“ den Abschluss eines Vertrags verbindlich an.

Rechte und Pflichten von come2norway als Vermittler ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, und aus den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

Für die Rechte des Kunden gegenüber dem Auftraggeber der vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die für den Vertragspartner gültigen und gesetzlichen Bestimmungen.

1.) Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er nicht ausdrücklich eine entsprechende gegenteilige Erklärung abgegeben hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch come2norway zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen dem Kunden und uns vor.

2) LEISTUNGEN

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Web-Seiten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für den Reisevermittler bindend. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung von come2norway wirksam. come2norway behält sich vor Vertragsabschluss vor, aus sachlich berechtigten Gründen eine Änderung des Angebotes zu erklären, über diese wird der Vertragspartner rechtzeitig informiert.

3) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von come2norway nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferien nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Come2norway wird den Vertragspartner über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse (nicht für die Länder, die den Euro als Währungseinheit eingeführt haben) in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird come2norway den Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern come2norway in der Lage ist, dem Reisenden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber come2norway geltend machen.

NEBENKOSTEN

Der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind feste Nebenkosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Reisepreis eingeschlossen. Variable Nebenkosten, die von der Zahl der reisenden Personen (z.B. Reinigung) oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung) sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen werden je nach Leistungsangebot und Inanspruchnahme vor Ort an den Vermieter, Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger gezahlt.

5) MINDESTAUFENTHALTSDAUER - PREISE

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt im allgemeinen eine Woche, sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung angegeben oder im Vertrag vereinbart . In bestimmten Fällen behält sich come2norway das Recht vor, für Juli und August ausschließlich Buchungen von mindestens 2 Wochen zu akzeptieren. In Einzelfällen kann der Eigentümer die Zahlung einer Aufwandsprämie verlangen, wenn er eine Buchung von weniger als / Tagen akzeptiert (die normalerweise nicht vorgesehen ist). come2norway behält sich das Recht vor, dem Kunden mit diesem Betrag zu belasten, nachdem er ihm dies bei der Buchung mitgeteilt hat. Die Reisepreise verstehen sich pro Mietobjekt und gebuchtem Zeitrahmen, und sie richten sich nach den verschiedenen, in den Web-Seiten angegebenen Reisezeiten. Come2Norway behält sich das Recht vor, bei bedeutenden Wechselschwankungen, die in den Web-Seiten angegebenen Preise zu ändern.

6) ZAHLUNGEN – MIETGUTSCHEIN

Prinzipiell leistet der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von 15 Prozent auf den Endpreis. Zahlungen z.B. für Reisen im Sinne des Reiserechtes auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. v. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei reinen Ferienhausvermittlungen ist von unserer Seite kein Reisesicherungsschein vorgesehen.

Für Buchungen von Ferienhäusern und -wohnungen zahlt der Reisende an come2norway eine Anzahlung von 15% des Reisepreises.

Die Restzahlung muss wie folgt geleistet werden: mindestens 56 Tage vor Beginn des Aufenthaltes. Der Kunde erhält den Mietgutschein, sobald come2norway die Gesamtzahlung erhalten hat. Bei Buchungen, die weniger als 56 Tage (je nach Bestimmungsort) vor Beginn der Reise getätigt werden, muss der Reisende sofort den gesamten Reisepreis bezahlen.

7) VERSICHERUNGEN

come2norway verfügt ab Gründungsdatum über alle obligatorischen Versicherungen, die von der EU vorgeschrieben sind und den Bereich des Tourismus betreffen (Geschäftsrisiken, Absicherung gegen Bankrott, Zahlungsunfähigkeit, usw.).

8) ZEITPUNKT DER AN- UND ABREISE

Sofern in der Beschreibung nicht anders vermerkt wird, muss der Reisende die folgenden Ankunfts- und Abreisezeiten (z. B. Samstag) einhalten:Ankunft: ab 14.00 - 20.00 Uhr.Abreise: 10.00 - 11.00 Uhr.



Die genaue Ankunftszeit der Anreisenden muss bei der Buchung (oder zu einem späteren Zeitpunkt) mitgeteilt werden, damit der Eigentümer oder dessen Stellvertreter bei der Ankunft vor Ort sein kann (bei Ausbleiben dieser Mitteilung wir dem Eigentümer die folgende Ankunftszeit mitgeteilt: 15.00 Uhr). Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter wird ab der vom Kunden angegebenen Ankunftszeit auf den Kunden warten. In den Reiseunterlagen werden Sie u. a. eine Kontaktadresse vorfinden. Bitte melden Sie sich nach Fährankunft bei ihrer Kontaktperson fernmündlich an. Abreisezeit (für alle Bestimmungsorte) ist üblicher Weise 10.30 Uhr oder nach Absprache mit dem Eigentümer vor Ort.

Jede Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit der Ankunft muss come2norway mindestens 7 Tage vorher mitgeteilt werden und von dieser bewilligt werden. Im Falle einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Reisende verpflichtet, den von come2norway genannten Ansprechpartner vor Ort anzurufen. Falls der Eigentümer oder dessen Stellvertreter nicht erreichbar ist und man ihm eine eventuelle Verspätung nicht mitteilen kann, falls die Verspätung nicht vorzeitig angekündigt wurde, oder der Eigentümer keine verspätete Ankunft akzeptieren kann, muss der Reisende die eventuell anfallenden Übernachtungskosten selbst übernehmen. Wird der Eigentümer oder dessen Stellvertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, kann er vom Reisenden Kostenerstattung verlangen.

9) HINWEISE BEI ANKUNFT

Bei Ankunft muss der Reisende dem Eigentümer oder dessen Vertreter Mietgutschein und Pass bzw. Personalausweis zur Anmeldung vorlegen.

10) KAUTION

Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution bar in EURO gemäß der Web-Seiten oder der Unterkunftsbeschreibung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet. Der Eigentümer oder sein Stellvertreter ist berechtigt, dem Reisenden, der die Kaution nicht hinterlegt, den Zutritt zum Haus zu verwehren. Bei einer vorzeitigen Abreise des Reisenden ist der Eigentümer oder dessen Vertreter berechtigt, die Kaution (abzüglich evtl. Schäden und zusätzl. Ausgaben) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise per Überweisung zurück zu erstatten. Für diesen Fall haben Sie rechtzeitig ihre Bankverbindung beim Vermieter oder dessen Kontaktperson zu hinterlegen. Der Kunde ist jedoch für eventuelle Verluste oder Schäden am Haus oder an dessen Inhalt verantwortlich. Im Schadensfalle behält come2norway sich das Recht vor, dem Kunden den entsprechenden Betrag zu belasten. Come2norway übernimmt keine Verantwortung im Falle von Streitfragen betreffend der Kaution, die zwischen Eigentümer und Kunden bestehen.

11) PERSONENZAHL - AUSTAUSCH VON PERSONEN - HAUSTIERE

Nur die auf dem Buchungsformular aufgeführte Personenanzahl, die ordnungsgemäß bei uns angemeldet wurden, darf die Unterkunft bewohnen. Die Anzahl dieser Personen (Erwachsene und Kinder) darf die Zahl der in den Web-Seiten angegebenen maximalen Schlafplätze nicht überschreiten; ausgenommen Kleinkinder bis 5 Jahre, für die ein Kinderbett und Wäsche mitgebracht werden müssen. Evtl. Ausnahmen sind in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. Jeder Austausch von Personen während des Aufenthalts ist ausdrücklich untersagt, falls er nicht vorher mit come2norway oder dem Eigentümer vereinbart wurde.

Haustiere sind nur in den gekennzeichneten Unterkünften gestattet. Die Reisenden sind ebenfalls verpflichtet, die eventuell mitreisenden Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen bzw. Einrichtungen zu beaufsichtigen

12) ORDNUNG - REINIGUNG - INSTANDHALTUNG - HEIZUNG

Die Unterkünfte und Boote werden sauber und ordentlich übergeben. Die Gäste müssen den Betrag der Unterkunftsreinigung (sofern in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben) in EURO an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Dieser Betrag betrifft nicht die Reinigung der Kochnische/Küche und das Wegbringen des Mülls, wofür immer die Gäste zuständig sind. Falls diese Bedingungen nicht respektiert werden, kann der Eigentümer oder sein Stellvertreter zusätzliche, auch höhere als die ursprünglich veranschlagten Kosten verrechnen.

Sollten keine Kosten für die Reinigung angegeben sein, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die Unterkunft sauber und ordentlich zu verlassen. Wird die Unterkunft nicht dementsprechend übergeben, muss der Kunde die Kosten für eine Reinigung direkt an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich come2norway das Recht vor, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anforderung des Eigentümers dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Die Heiz – und Stromkosten, sofern sie im Einzelfall laut Angebot nach Verbrauch berechnet werden, müssen direkt vor Ort beim Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor der Abreise bezahlt werden. Der Preis für die verbrauchte KW- Stunde beträgt zur Zeit eine norwegische Krone.

13) ÄUSSERE INSTANDHALTUNG

Falls notwendig, haben der Eigentümer oder sein Stellvertreter Zutrittsrecht, um notwendige Instandhaltungsarbeiten (Garten, Boote etc...) durchzuführen. Falls an den Booten ein unvorgesehener Schaden eintritt, muss der Gast dem Eigentümer die Möglichkeit geben, das Boot in angemessener Zeit in Stand zu setzen. Diese Instandsetzung wird in der Regel in 2 tagen durchgeführt, es sei denn, es liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen und der Eigentümer hat trotz erheblicher Bemühungen keine Möglichkeit, die Instandsetzung eher zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle selbstverschuldeter Schäden in voller Höhe ersatzpflichtig sind.

Es wir angeraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Eigentümer bei Übergabe der Objekte u. Boote vor Ort zu befragen, inwieweit die zu benutzenden Boote gegen Schäden abgesichert sind. Es kann durchaus möglich sein, dass Sie trotz bestehender Versicherung der Boote trotzdem, je nach Versicherungsart, eine Selbstbeteiligung übernehmen müssen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag des Eigentümers mit einer norwegischen Versicherungsgesellschaft, auf dessen Inhalt come2norway keinerlei Einfluss hat.

14) ÄNDERUNGEN

Nach Vertragsabschluss sind Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderungen des Mietzeitraums nicht möglich. Für jede Änderung der Buchung, oder wenn der Kunde seine Buchung an andere Personen übertragen möchte, sofern sich Unterkunft und Mietzeitraum nicht verändern, wird dem Kunden ein Betrag von 25 Euro in Rechnung gestellt. come2norway behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden jegliche zusätzliche Kosten, die die Buchung betreffen, zu berechnen.

Bis zum Beginn der Reise kann der Vertragspartner verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Come2norway kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Vertragserfordernissen nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Dritte come2norway gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

15) ANNULLIERUNGEN

Die Eigentümer können durch come2norway als Inkassobevollmächtigte im Falle eines Rücktrittes von der Buchung pauschale Rücktrittskosten erheben.

Vor Beginn der gebuchten Leistung kann der Kunde jederzeit von der Vermittlungsleistung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber come2norway erklärt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der gebuchten Leistung verlangt come2norway einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen zu berücksichtigen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass come2norway kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Die pauschalen Rücktrittsgebühren für von come2norway vermittelte Ferienunterkünfte sind wie folgt gestaffelt:

Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 15% des Mietpreises;Rücktritt zwischen 74 und 43 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 25 % des Mietpreises;Rücktritt von 42. bis 30. Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 50% des Mietpreises;Rücktritt ab dem 29. bis zum 1. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 90% des Mietpreises; am Tag der Ankunft oder bei Nichterscheinen (NO SHOW): 100% des Mietpreises.

Eine Rücktrittskostenversicherung ist im Vermittlungspreis nicht enthalten.
16) HAFTUNG
Jede Unterkunft wurde von come2norway besichtigt und überprüft. Die Beschreibungen in den Web-Seiten sind korrekt und guten Gewissens erstellt.
Come2norway haftet im Rahmen der Sorgfalt eines Reisevermittlers für1. Die gewissenhafte Vorbereitung;2. Die sorgfältige Auswahl der Leistungsanbieter;3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Web-Seiten angegebenen Leistungen, sofern come2norway nicht gemäß Ziffer 2. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bei auftretenden Leistungsstörungen, die mit dem gemieteten Objekt in Zusammenhang stehen, ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, come2norway seine Beanstandungen noch am Ankunftstag telefonisch, oder per E-Mail an suednorwegen@aol.com mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, dem Vermieter die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Kommt der Reisende seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, sind evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

17) BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung von come2norway für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit come2norway für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt 4.000 Euro. Liegt der vertraglich geregelte Preis über 1000 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Ein Schadensersatzanspruch gegen come2norway ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von come2norway zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen come2norway nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

18) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG

come2norway kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Vermittlungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vermittlungsvertrag kündigen, wenn der Vertragspartner oder dessen Begleiter den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch come2norway nachhaltig stört oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt come2norway aufgrund Vertragsbruches durch des Kunden oder dessen Begleiter, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis.

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch come2norway, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.

Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder come2norway als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars sowie der Boote. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen :

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter oder von come2norway zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt. Falls es aufgrund wetterwidriger Umstände, oder Stornierung der Überfahrten seitens der Reederei, Defekten an den Fährschiffen zu einer Verspätung oder gar Vereitelung der Überfahrt kommt, so bleibt der abgeschlossene Vermittlungsvertrag mit come2norway unberührt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für andere Gesellschaften oder für von Ihnen selbst veranlasste oder bestellte Fremdleistungen, die nicht über come2norway bestellt bzw. vermittelt worden sind.

20) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der angebotenen Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber come2norway geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die angebotene Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und come2norway Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder come2norway die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung trifft frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

21) SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND HINWEISE

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

22) Auf das Rechts u. Vertragsverhältnis zwischen come2norway und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Ansprüche gegenüber dem Eigentümer der vermieteten Objekte sind nach norwegischem Recht, somit in Norwegen abzuhandeln.

Gerichtsstand ist der Sitz von come2norway.



Kundenservice und Buchungsbüro come2norway

come2norway GmbHArminstraße 3732457 Porta WestfalicaTelefon : +49 5751 967802 begin_of_the_skype_highlighting              +49 5751 967802      end_of_the_skype_highlightingFax: +49 5751 967803E-Mail: karsten@come2norway.com

Handelsregister B, Registergericht Bad Oeynhausen Nr. HRB 10942
Steuernummer: 335/5712/5241.

Ust-ID: DE244264311



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