Come2Norway Urlaub mit Hund Norwegen

Urlaub mit dem Haustier

Hier die offiziellen Infos als Originaltext der Königlich Norwegischen Botschaft Berlin

Mit Tieren nach Norwegen

Vorschrift für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen. Stand der Vorschrift ist der 07.12.2023
Hier finden Sie Informationen zur Einfuhr von Tieren nach Norwegen.
Bei der Einfuhr von Tieren nach Norwegen sind die aktuellen Einreisebestimmungen von der Aufsichtsbehörde für Tiereinfuhr zu beachten.

Unter Vorbehalt von Änderungen erhalten Sie eine freie Übersetzung in deutscher Sprache:

Vorschriften für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen.

Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Tier muss eine Identifikation/Mikrochip haben. Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (seit dem 3. Juli 2011 ist ein Mikrochip erforderlich). Die Identitätsnummer muss im Heimtierausweis und in allen Veterinärattesten/Originaldokumenten angegeben sein.
  • Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Der Impfstoff muss von einem zugelassenen Tierarzt verabreicht werden. Das Tier muss bei Verabreichung des Impfstoffs mindestens 12 Wochen alt sein. Das Datum der Verabreichung ist in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden. Die Gültigkeitsdauer beginnt frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für eine Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls. Eine Nachimpfung hat keine 21-tägige Wartezeit, wenn sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Impfung durchgeführt wird. Die Gültigkeitsdauer ist von dem ermächtigten Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung durchgeführt wird.
  • Hunde einschließlich Welpen müssen gegen Bandwurmbefall (Fuchs-Zwergbandwurm, Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Die Behandlungen müssen von einem Tierarzt verabreicht werden und aus einem Arzneimittel bestehen, das Praziquantel oder pharmakologisch wirksame Stoffe enthält, die allein oder in Kombination nachweislich die Belastung durch reife und unreife Darmformen des Parasiten Echinococcus multilocularis bei der betreffenden Wirtstierart verringern. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen verabreicht werden. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen oder Frettchen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden.

Dann muss der Hund vor der Reise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen und danach regelmäßig im Abstand von maximal 28 Tagen behandelt werden, solange das Tier nach und von Norwegen reist. Bleibt der Hund in Norwegen, muss die letzte Behandlung nach Beendigung der Reise durchgeführt werden. Wird das 28-Tage-Intervall überschritten, muss die Behandlungsserie mit zwei Behandlungen neu begonnen werden, um die 28-Tage-Regel wieder auszulösen. Die Behandlung ist von dem behandelnden Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises zu bescheinigen.

Für Hunde, die direkt aus dem Vereinigten Königreich, Finnland, Irland oder Malta nach Norwegen reisen,
ist keine Behandlung gegen Echinokokken erforderlich.

  • Für das Tier muss ein Heimtierausweis vorgelegt werden, der Angaben zum Eigentümer, zur Beschreibung und zur Kennzeichnung des Tieres enthält. Der Heimtierausweis muss auch Angaben über den ausstellenden Tierarzt, die Tollwutimpfung und gegebenenfalls die Behandlung gegen Echinokokken enthalten. Heimtierpässe werden von autorisierten Tierärzten ausgestellt. In den EU-Ländern und Norwegen wird ein einheitliches Muster für den Heimtierausweis verwendet. Kein anderer Impfausweis kann den Heimtierausweis ersetzen.
  • Wenn Sie aus der europäischen Union, oder aus Andorra, Island, Grönland, den Faröern, Gibraltar, der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Vatikanstaat kommen, müssen Tier und die Papiere unaufgefordert dem Zoll (rot) vorgezeigt werden.
  • Aus anderen Ländern dürfen Sie mit Tieren nur über die Grenzübergänge Oslo Flughafen Gardermoen und Storskog einreisen. Sie müssen die Lebensmittelaufsichtsbehörde am Grenzübergang kontaktieren und die Tiere zusammen mit der notwendigen Dokumentation vorweisen. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
  • Beim Passieren der Grenze (bei Fähren rote Spur) sind dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorzuweisen:
  • Die Höchstzahl von Hunden, Katzen oder Frettchen, die den Eigentümer oder eine befugte Person während einer einzigen nicht kommerziellen Verbringung begleiten dürfen, darf fünf nicht überschreiten. Andernfalls gilt die Verbringung als kommerziell.
  • Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten, und können somit auch nicht eingeführt werden: Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund, sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

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