Come2Norway AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB der come2norway GmbH & Co. KG, Arminstraße 37, 32457 Porta Westfalica, Stand: 01.02.2024

Sehr geehrter Feriengast, wir von come2norway GmbH & CO KG (kurz "come2norway") legen großen Wert darauf, Ihnen ein Ferienunterkunft (Ferienhaus oder Ferienwohnung) zu vermitteln, die Ihren Wünschen und Vorstellungen weitestgehend entspricht, in der Sie sich also rundum wohl fühlen können. Wichtig: come2norway GmbH & CO KG vermittelt keine Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen-Reisen! Der Umfang der Vermittlungsleistungen durch come2norway ergibt sich aus der jeweiligen Objekt- oder Hausbeschreibung. come2norway in der Stellung eines Vermittlers von Ferienhäusern o. Ferienwohnungen vermittelt u. a. also lediglich einen Vertrag über die Nutzung des Ferienobjekts und trägt auch nur dafür die Verantwortung. Die Vermittlung von Ferienobjekten, die Wohnzwecken dienen, ist u. a. auch gebunden an gegenseitiges Vertrauen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und beraten gerne, um das passende Objekt für Sie zu finden. Die Basis unserer Geschäftsbeziehung soll die allgemeine Regel von Treu und Glauben sein. Leider können auch wir nicht auf festgeschriebene Regeln verzichten. Bitte lesen Sie genau unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), damit Sie wissen, was Sie von uns und was wir von Ihnen erwarten können. Mit der verbindlichen Bestellung erkennen Sie die AGB in Gesamtheit an. Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen (AGB) werden im Falle Ihrer verbindlichen Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie zwischen Ihnen und dem jeweiligen Objekteigentümer über uns als Vermittler abschließen. Diese Bestimmungen regeln gleichzeitig das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Objekteigentümer.

1. Anmeldung und Bestätigung, Stellung des Vermittlers come2norway GmbH & CO KG
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler come2norway GmbH & CO KG regeln gesetzlichen Vorschriften und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Jeder Kunde erkennt mit der Anmeldung zum Aufenthalt in der Ferienunterkunft (Ferienhaus, Ferienwohnung) diese Bedingungen an. Für Mitfahrer erkennt der Kunde diese AGB ebenso an. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen ein, die ebenso ein involvierter Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchung sind.
Als Vermittler einer Einzelleistung (Ferienhausmietvertrag, Fährüberfahrten) unterfällt come2norway GmbH & CO KG nach derzeitigen Stand der Rechtsprechung nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB.

Der Kunde schließt als Selbstfahrer mit come2norway GmbH & CO KG über eine verbindliche Buchung einen Vertrag über die Vermittlung eines Mietobjektes in Norwegen o. Portugal (Ferienunterkunft-Vermittlungsvertrag) als Einzelleistung ab.
come2norway GmbH & CO KG hat die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Wohnungs- oder Hauseigentümer (oder dessen Beauftragten) als Vermieter („Vermieter“) und dem Kunden als Mieter der Ferienunterkunft. Zwischen come2norway GmbH & CO KG und dem Kunden kommt insoweit ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung der Ferienunterkunft besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Ferienunterkunft zustande, an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu richten hat. „come2norway“ hat die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Objekteigentümer mit dessen angebotenen Leistungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

„come2norway“ bietet u. a. über die Webseite www.come2norway.com, www.come2norway.de, die Vermittlung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Wasserfahrzeugen an.

Mit der Anmeldung zur Buchung bietet der Kunde „come2norway“ den Abschluss eines Vermittlungsvertrags verbindlich an. come2norway GmbH & Co. KG ist selbst nicht Eigentümer der zu vermittelnden Objekte. Die Kontaktdaten der Auftraggeber der zu vermittelnden Leistung erhalten Sie bei Zusendung des Vermittlungsvertrages.
Rechte und Pflichten von come2norway als Vermittler ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und aus den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Für die Rechte des Kunden gegenüber dem Auftraggeber der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner jeweiligen gültigen und gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Anmeldung
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde come2norway den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes und der Allgemeinen Reiseinformationen, sowie dieser AGB, verbindlich an. Gleichzeitig stellt diese Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter dar.

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg, wie Online-Buchung oder EMail erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt come2norway den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er nicht ausdrücklich eine entsprechende gegenteilige Erklärung abgegeben hat. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Vermittlungsvertrag und der vermittelte Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch come2norway bzw. den Vermieter zu Stande und bedürfen keiner bestimmten Form. Über den Vertragsabschluss wird come2norway den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger, z. B. per E-Mail, informieren. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 5 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn uns der Kunde innerhalb dieser 5 Tage die Annahme erklärt; andernfalls liegt kein Vertrag zwischen dem Kunden und uns vor.

2. Leistungen
Welche Leistungen angeboten und vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Web-Seiten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben des Vermittlungsvertrages und der Buchungsbestätigung. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung von come2norway wirksam. Die vom Vermieter geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objektes in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung von come2norway ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und Erläuterungen und aus der Objektbeschreibung.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von come2norway nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Vermittlungsleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. come2norway wird den Vertragspartner über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse (nicht für die Länder, die den Euro als Währungseinheit eingeführt haben) in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird come2norway den Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern come2norway in der Lage ist, dem Kunden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber come2norway geltend machen.

4. Nebenkosten
Der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind feste Nebenkosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Reisepreis eingeschlossen. Variable Nebenkosten, die von der Zahl der Reisenden oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung, Endreinigung) sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen werden je nach Leistungsangebot und Inanspruchnahme an den Objekteigentümer, Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger gezahlt, soweit sie nicht ausdrücklich in der Objektbeschreibung im Endpreis beinhaltet sind.

5. Mindestaufenthaltsdauer - Preise
Die Mindestmietdauer beträgt im allgemeinen eine Woche, sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung angegeben oder im Vermittlungsvertrag vereinbart wurde. In bestimmten Fällen behält sich come2norway das Recht vor, in den Monaten Juli und August ausschließlich Buchungen von mindestens 2 Wochen zu akzeptieren. In Einzelfällen kann der Objekteigentümer die Zahlung einer Aufwandsprämie verlangen, wenn er eine Buchung von weniger als 7 Tagen akzeptiert (die normalerweise nicht vorgesehen ist). come2norway behält sich vorbehaltlich der Entscheidung des Objekteigentümers das Recht vor, dem Kunden mit diesem Betrag zu belasten. Die Preise verstehen sich pro Mietobjekt und gebuchtem Zeitrahmen, und sie richten sich nach den verschiedenen, in unseren Web-Seiten angegebenen Reisezeiten. come2norway behält sich das Recht vor, bei bedeutenden Wechselschwankungen, jederzeit die in den Web-Seiten angegebenen Preise nach Aufforderung durch den Objekteigentümer zu ändern.

6. Zahlungen – Mietpapiere - Sicherungsschein
come2norway ist für Zahlungen an den Vermieter, sowie für Forderungen des Vermieters inkassobevollmächtigt. Für die Zahlungsfälligkeit der bestellten Einzelleistung gilt auf Basis dieser Vermittlungs-AGB, dass eine Anzahlung von 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Vermittlungsvertrages fällig und zu zahlen ist, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. Die Restzahlung auf den Belegungspreis ist 56 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird und ist unaufgefordert an come2norway zu zahlen. Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist come2norway GmbH & CO KG selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Bei Buchungen, die weniger als 56 Tage (je nach Bestimmungsort) vor Beginn der Reise getätigt werden (z. B. Last Minute Buchungen) muss der Kunde den gesamten Reisepreis innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Vertrags zur Vermittlung einer Ferienunterkunft zahlen.

Da die Vermietung von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen als Einzelleistung seit dem 01.07.2018 nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterliegt, ist von come2norway keine Insolvenzversicherung vorzuhalten. come2norway ist nicht verpflichtet, einen Sicherungsschein für eine Einzelleistung an den Kunden zu übergeben. Denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Vermietung von Objekten, die alleinig Wohnzwecken dienen, nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterliegt.

Wegfall der Insolvenzversicherungspflicht: come2norway hat sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der R+V Versicherung insolvenzversichert. Die Haftung des Versicherers ist auf 110 Mio. Euro pro Jahr begrenzt.
Die alte EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) ) schrieb vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss. Nach Wegfall der Insolvenzversicherungspflicht gilt diese Absicherung nur noch für Kunden, die vor dem 01.06.2019 verbindlich gebucht hatten.

Zum derzeitigen Stand der Gesetzgebung ist bei einer reinen Vermittlungstätigkeit von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen oder sonstigen Produkten, die Einzelleistungen oder Individualreisen sind und die keine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung im Sinne der Vorschrift darstellen, von unserer Seite seit dem 01.06.2019 kein Reisesicherungsschein vorgesehen.

6.1 Versicherungen
come2norway verfügt über die obligatorischen Versicherungen, die von der EU vorgeschrieben sind und den Bereich des Tourismus betreffen.

7. Zeitpunkt der An- und Abreise
Sofern in der Beschreibung nicht anders vermerkt wird, muss der Reisende die folgenden Ankunfts- und Abreisezeiten (z. B. Samstag) einhalten: Ankunft: ab 16.00 - 20.00 Uhr.
Abreise: 10:00 bis 11:00 Uhr.

Die genaue Ankunftszeit der Anreisenden muss bei der Buchung (oder zu einem späteren Zeitpunkt) mitgeteilt werden, damit der Objekteigentümer oder dessen Stellvertreter bei der Ankunft vor Ort sein kann (bei Ausbleiben dieser Mitteilung wir dem Eigentümer die folgende Ankunftszeit mitgeteilt: 18.00 Uhr). Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter wird ab der vom Kunden angegebenen Ankunftszeit auf den Kunden warten. In den Vertragsunterlagen werden Sie u. a. eine Kontaktadresse vorfinden. Bitte melden Sie sich nach Fährankunft bei ihrer Kontaktperson fernmündlich an. Abreisezeit (für alle Bestimmungsorte) ist üblicher Weise 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Absprache mit dem Eigentümer vor Ort.

Jede Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit der Ankunft muss come2norway mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt und von uns bewilligt werden. Im Falle einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Reisende verpflichtet, den von come2norway im Vermittlungsvertrag genannten Ansprechpartner vor Ort anzurufen. Falls der Eigentümer oder dessen Stellvertreter nicht erreichbar ist und man ihm eine eventuelle Verspätung nicht mitteilen kann, falls die Verspätung nicht vorzeitig angekündigt wurde, oder der Eigentümer keine verspätete Ankunft akzeptieren kann, muss der Reisende die eventuell anfallenden Übernachtungskosten selbst übernehmen. Wird der Eigentümer oder dessen Stellvertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, kann er vom Reisenden Kostenerstattung verlangen.

8. Hinweise bei Ankunft
Bei Ankunft muss der Reisende dem Eigentümer oder dessen Vertreter Pass bzw. Personalausweis zur Anmeldung vorlegen, sowie den Vermittlungsvertrag mit den angehängten Check IN/ OUT Listen. Der Check in/out ist zwingend bei der Übergabe des Ferienobjektes mit denen des Mietvertrags beiliegenden, gleichnamigen Formblättern zu dokumentieren und vom Eigentümer oder dessen Beauftragten vor Ort gegenzeichnen zu lassen.

9. Kaution
Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution bar in EURO oder der Landeswährung gemäß der Beschreibung in unseren Web-Seiten oder der Unterkunftsbeschreibung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Objekt und eventueller Kosten, die nicht im Preis inbegriffen sind, zurückerstattet. Der Eigentümer oder sein Stellvertreter ist berechtigt, dem Reisenden, der die Kaution nicht hinterlegt, den Zutritt zum Objekt bzw. die Objektüberlassung zu verwehren. Bei einer vorzeitigen Abreise des Reisenden ist der Eigentümer oder dessen Vertreter berechtigt, die Kaution (abzüglich evtl. Schäden und zusätzl. Ausgaben) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise per Überweisung zurück zu erstatten. Für diesen Fall haben Sie rechtzeitig ihre Bankverbindung beim Objekteigentümer oder dessen Kontaktperson zu hinterlegen. Der Kunde ist jedoch für eventuelle Verluste oder Schäden am Mietobjekt oder an dessen Inhalt verantwortlich. Im Schadensfalle behält sich come2norway nach Auftragserteilung durch den Eigentümer das Recht vor, dem Kunden mit dem entsprechenden Betrag zur Schadensbegleichung zu belasten. come2norway übernimmt keine Verantwortung im Falle von Streitfragen betreffend der Kaution, die zwischen Eigentümer und dem Kunden bestehen.

10. Personenzahl - Austausch von Personen - Haustiere
Nur die auf dem Vermittlungsvertrag aufgeführte Personenanzahl, die ordnungsgemäß bei uns angemeldet wurde, darf die Unterkunft bewohnen. Die Anzahl dieser Personen (Erwachsene und Kinder) darf die Zahl der in den Web-Seiten angegebenen, maximalen Schlafplätze nicht überschreiten; ausgenommen sind Kleinkinder bis 1 Jahr, für die ein Kinderbett und Wäsche mitgebracht werden müssen. Evtl. Ausnahmen sind in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. Jeder Austausch von Personen während des Aufenthalts ist ausdrücklich untersagt, falls er nicht vorher mit come2norway oder dem Eigentümer vereinbart wurde.

Haustiere sind nur in den gekennzeichneten Unterkünften gestattet. Die Reisenden sind ebenfalls verpflichtet, die eventuell mit reisenden Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen bzw. Einrichtungen zu beaufsichtigen

11. Ordnung - Reinigung - Instandhaltung - Heizung
Die zu vermittelnden Objekte werden sauber und ordentlich vom Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor Ort übergeben. Die Gäste müssen den Betrag für eine erst vor Ort bestellte Unterkunftsendreinigung (sofern in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben) in der Landeswährung an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Für die Reinigung der Küche und das Wegbringen des Mülls sind immer die Gäste zuständig. Falls diese Bedingungen nicht respektiert werden, kann der Eigentümer oder sein Stellvertreter zusätzliche, auch höhere als die ursprünglich veranschlagten Kosten berechnen und von der Kaution einbehalten.

Sollten keine Kosten für die Reinigung angegeben sein, oder wurde die Reinigung nicht bereits zu den bekanntgegebenen Kosten vorbestellt oder bezahlt, ist der Kunde bei Eigenvornahme ausnahmslos verpflichtet, die gesamte Unterkunft sauber und gründlich gereinigt zu verlassen. Wird die Unterkunft nicht entsprechend übergeben, muss der Kunde die Kosten für eine Reinigung direkt an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor Ort bezahlen. Sollte dies nicht erfolgen, hat come2norway das Recht, im Auftrag des Objekteigentümers diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Die Heiz – und Stromkosten, sofern diese im Einzelfall laut Angebot nach Verbrauch berechnet werden, müssen direkt vor Ort beim Objekteigentümer oder dessen Stellvertreter vor der Abreise bezahlt werden. Der Preis für die verbrauchte KW- Stunde beträgt zurzeit 2 norwegische Kronen.

12. Äußere Instandhaltung, notwendige Reparaturen
Falls notwendig, haben der Eigentümer oder sein Stellvertreter Zutrittsrecht, um notwendige Instandhaltungsarbeiten (Garten, Boote etc...) durchzuführen. Falls an den Booten ein unvorhergesehener Schaden eintritt, muss der Gast dem Eigentümer die Möglichkeit geben, das Boot in angemessener Zeit in Stand zu setzen. Diese Instandsetzung wird in der Regel in 2 Tagen durchgeführt, es sei denn, es liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen und der Eigentümer hat trotz erheblicher Bemühungen keine Möglichkeit, die Instandsetzung eher zu veranlassen. Für selbstverschuldete Schäden ist der Kunde in voller Höhe ersatzpflichtig.

Es wird angeraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Eigentümer ist bei Übergabe der Objekte u. eventuell dazugehöriger Boote vor Ort zu befragen, inwieweit die zu benutzenden Boote gegen Schäden abgesichert sind. Es kann durchaus möglich sein, dass Sie trotz bestehender Versicherung der Boote im Schadensfall trotzdem, je nach Versicherungsart, eine Selbstbeteiligung übernehmen müssen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag des Objekteigentümers mit einer norwegischen Versicherungsgesellschaft, auf dessen Inhalt come2norway keinerlei Einfluss hat.

13. Änderungen
Nach Vertragsabschluss sind Umbuchungen auf ein anderes Objekt und/oder Änderungen des Mietzeitraums nicht möglich. Für jede Änderung der bestehenden Buchung, oder wenn der Kunde seine Buchung an andere Personen übertragen möchte, sofern sich Unterkunft und Mietzeitraum nicht verändern, kann dem Kunden ein Betrag von bis zu 50 Euro in Rechnung gestellt werden. come2norway behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden jegliche zusätzliche Kosten, die die Buchung betreffen, zu berechnen.

Bis zum Beginn der Reise kann der Vertragspartner verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag eintritt. Come2norway kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Vertragserfordernissen nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Dritte come2norway gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

14. Annullierungen
Die Objekteigentümer können durch come2norway als Inkassobevollmächtigte im Falle eines Rücktrittes von der Buchung pauschale Rücktrittskosten erheben.

Vor Beginn der gebuchten Leistung kann der Kunde jederzeit von der Vermittlungsleistung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber come2norway erklärt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der gebuchten Vermittlungsleistung verlangt come2norway einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen zu berücksichtigen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass come2norway kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Die pauschalen Rücktrittsgebühren für von come2norway vermittelte Ferienunterkünfte sind wie folgt gestaffelt:

Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 15% des Mietpreises;
Rücktritt zwischen 74 und 43 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 25 % des Mietpreises;
Rücktritt von 42. bis 30. Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 50% des Mietpreises;
Rücktritt ab dem 29. bis zum 1. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 90% des Mietpreises;
Rücktritt ab dem 1. Tag vor Beginn des Aufenthaltes oder bei Nichterscheinen (NO SHOW): 100% des Mietpreises.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Vermittlungspreis nicht enthalten. Der Abschluss einer dementsprechenden Versicherung wird unbedingt empfohlen.

15. Haftung
Die zu vermittelnden Objekte wurde von come2norway geprüft. Die Beschreibungen in den Web-Seiten sind korrekt und guten Gewissens erstellt.
come2norway haftet im Rahmen der Sorgfalt eines Reisevermittlers für:
1. Die gewissenhafte Vorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl der Leistungsanbieter;
3. Die Richtigkeit der Beschreibung in den unter www.come2norway.com angegebenen Leistungen, sofern come2norway nicht gemäß Ziffer 2. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Bei auftretenden Leistungsstörungen, die mit dem vermittelten Objekt in Zusammenhang stehen, ist der Reisende unverzüglich verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, und diese an den Eigentümer und come2norway zu melden. Der Reisende verpflichtet sich, dem Objekteigentümer die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen an den Eigentümer und an come2norway unverzüglich auch am Ankunftstag bei Einzug telefonisch, oder per EMail an karsten@come2norway.com mitzuteilen. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, ist der Kunde verpflichtet, mindestens eine mündliche Nachricht mit seiner Erreichbarkeit auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Kommt der Reisende seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, obwohl ihm das möglich und zuzumuten war, schließt come2norway evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz aus.

16. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von come2norway für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit come2norway für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt 4.000 Euro. Liegt der vertraglich geregelte Preis über 1000 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ein Schadensersatzanspruch gegen come2norway ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von come2norway zu erbringenden Vermittlungsleistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen come2norway nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

17. Rücktritt und Kündigung
come2norway kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Amreise vom Vermittlungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vermittlungsvertrag kündigen, wenn der Vertragspartner oder dessen Begleiter den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch den Objekteigentümer oder come2norway nachhaltig stört, oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt come2norway im Auftrag des Objekteigentümers aufgrund Vertragsbruches durch den Kunden, so behält dieser den Anspruch auf den Mietpreis bzw. Reisepreis.

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Umstände höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der der Objekteigentümer, vertreten durch come2norway, den Vertrag kündigen.

Der Objekteigentümer bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder come2norway als deren beauftragte Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes oder des Inventars sowie der Boote. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Objekteigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis.

18. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Vertragspartner die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von come2norway zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Objekteigentümer bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt. Falls es aufgrund wetterwidriger Umstände, oder Stornierung der Überfahrten seitens der Reederei, Defekten an den Fährschiffen, zu einer Verspätung oder gar Vereitelung der Überfahrt kommt, so bleibt der abgeschlossene Vermittlungsvertrag unberührt. come2norway GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für andere Gesellschaften oder eine durch uns vermittelter Einzelleistung dieser Gesellschaften, oder für vom Kunden selbst veranlasste oder bestellte Fremdleistungen.

19. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der angebotenen Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber come2norway geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die angebotene Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und come2norway Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder come2norway die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung trifft frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

19.1 Ausschluss von Mängeln 
Aufgrund der natürlichen, lagebedingten und landestypischen Gegebenheiten können Gründe zur Beanstandung auftreten, die allerdings keinen Mangel darstellen.  
Ferienhäuser und Ferienwohnungen, in den von uns angebotenen Regionen, sind meist individuell und zweckmäßig eingerichtet. Jede Region hat ihren eigenen, landestypischen Baustil, wie zum Beispiel im Süden die bekannten Sörlandhäuser oder die historischen Traditionshäuser mit meist niedrigen Raumdeckenhöhen. In vielen Objekten findet man heute immer noch einfache, kleinere Duschbäder vor, die nicht mit unseren gewohnten Bädern in Deutschland vergleichbar sind.  Die Schlafräume sind oft kleiner und zweckmäßig ausgestattet, manchmal ohne Kleiderschränke.

Natur und landestypische Tiere:
Ferienhäuser oder Ferienwohnungen liegen meist am Wasser, oder-und in freier Natur. Sie müssen stets mit landestypischen Insekten und Tieren rechnen, je nach Jahreszeit und Wetterlage. Auch wenn die Außentüren nicht richtig geschlossen werden und die Bewohner den Tag im Garten oder auf der Terrasse verbracht haben, können sich auch mal Mücken, Ameisen oder eine Maus einschleichen. Aber all diese beispielhaft angeführten Vorkommnisse stellen keinen Mangel dar, denn dieses sind landestypische Gegebenheiten und manchmal nicht abwendbar. Um diesen Dingen vorzubeugen, schließen Sie bitte Türen und Fenster, insbesondere zu Beginn der Dämmerung und in der Nacht.   

20. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

21. Auf das Rechts u. Vertragsverhältnis zwischen come2norway GmbH & Co. KG und dem Kunden ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist der Sitz von come2norway. Ansprüche gegenüber dem Eigentümer der vermittelten Objekte sind am Ort der Belegenheit abzuhandeln.

22. Die in der Rechnung/ Auftragsbestätigung/ Vertrag für Ferienhausvermittlung festgelegten Regeln und Hinweise finden ebenfalls Anwendung.

23. Hinweise auf Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen
come2norway übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen des Reiselandes. Soweit come2norway diese Informationen des Vermieters an den Kunden weitergibt, gibt sie keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von come2norway ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, wie Ausweis, Reisepass, Führerscheine und Fahrzeugpapiere und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Die aktuellen Reisehinweise zu Norwegen finden Sie hier.

24. Sonstiges
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: come2norway nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Kundenservice und Agentur für Vermittlungsleistungen come2norway:

come2norway GmbH & Co. KG
Arminstraße 37
32457 Porta Westfalica
Telefon: +49 5751 967802
Fax: +49 5751 967803      
Mail: karsten@come2norway.com

come2norway GmbH & Co. KG
Sitz: Arminstr. 37, 32457 Porta Westfalica, Germany
Registereintrag: AG Bad Oeynhausen HRA 9309
Pers.haft.Ges.: come2norway Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Bad Oeynhausen, HRB 15633
Geschäftsführerin: Stephanie Spilker
Umsatzsteuer ID. Nr.: DE315573358