Come2Norway AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
§1 Geltungsbereich und Grundverständnis
§2 Rolle von come2norway als Vermittler
§3 Zustandekommen des Vertrages
§4 Leistungsumfang und Objektbeschreibung
§5 Preise, Nebenkosten und Zusatzleistungen
§6 Zahlungsbedingungen
§7 Miet- und Vermittlungsunterlagen – Mitwirkungspflichten
§8 An- und Abreise, Übergabe und Einweisung
§9 Mietkaution
§10 Nutzung der Unterkunft
§11 Haustiere, Rücksichtnahme und Hausordnung
§12 Reinigung, Müllentsorgung und Fischverarbeitung
§13 Boote – Leistungsumfang, Nutzung und Versicherung
§14 Bootsübernahme, Einweisung und Rückgabe
§15 Sicherheit, Führerschein und Verantwortlichkeit
§16 Fahrgebiet, Revierbeschränkung und Nutzungsentzug
§17 Schäden, Havarien und Meldepflichten
§18 Bootspflege, Technik und Verbrauchsmaterialien
§19 Umbuchung und Vertragsübertragung
§20 Rücktritt und Stornierung
§21 Kulanzregelung und Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
§22 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
§23 Beförderung, Anreise und Ausfall von Transportleistungen
§24 Haftung von come2norway
§25 Mitwirkungspflichten des Kunden
§26 Touristenfischerei, Fangmeldung und Ausfuhrquote
§27 Verjährung und Ausschlussfristen
§28 Verjährung von Ansprüchen
§29 Datenschutz
§30 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

§1 Geltungsbereich und Grundverständnis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vermittlungsleistungen der come2norway GmbH & Co. KG (kurz come2norway) mit Sitz in 32457 Porta Westfalica gegenüber ihren Kunden. come2norway vermittelt Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Boote für individuelle Urlaubsaufenthalte, insbesondere in Norwegen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Einzelleistungen für Selbstfahrer. Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften werden nicht angeboten. Da come2norway ausschließlich Einzelleistungen vermittelt und keine Pauschalreisen anbietet, besteht für diese Vermittlung grundsätzlich keine Pflicht zur Absicherung nach dem Pauschalreiserecht. Ein Sicherungsschein wird daher für die vermittelten Einzelleistungen nicht ausgestellt. Sofern come2norway auf Wunsch des Kunden Beförderungsleistungen (z. B. Fährüberfahrten) vermittelt, handelt es sich um eine gesonderte Vermittlungsleistung. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Beförderungsunternehmen zustande. come2norway erbringt insoweit keine eigenen Beförderungsleistungen und wird nicht Vertragspartner des Beförderungsvertrages. Soweit come2norway Zahlungen für vermittelte Beförderungsleistungen entgegennimmt, erfolgt dies ausschließlich als Inkassodienst im Auftrag des Beförderungsunternehmens. Die Entgegennahme von Zahlungen begründet keine Reiseveranstalterstellung und keine eigene Leistungspflicht von come2norway hinsichtlich der Beförderung. Grundlage der Zusammenarbeit ist gegenseitiges Vertrauen, transparente Information und ein fairer Umgang miteinander. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch come2norway.

§2 Rolle von come2norway als Vermittler

come2norway tritt ausschließlich als Vermittler zwischen dem jeweiligen Objekteigentümer oder Vermieter und dem Kunden auf. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag über die Unterkunft sowie gegebenenfalls über ein Boot kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Eigentümer zustande. come2norway ist inkassoberechtigt und erstellt im Auftrag der Eigentümer die Mietunterlagen mit den dazugehörigen Rechnungen. come2norway ist nicht Eigentümer der vermittelten Objekte. Die Leistung von come2norway besteht in der sorgfältigen Auswahl, Beschreibung und Vermittlung der angebotenen Objekte sowie in der organisatorischen Begleitung der Buchung. Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere hinsichtlich Ausstattung, Zustand oder Nutzung der Unterkunft oder des Bootes, sind grundsätzlich gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen.

§3 Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Objekte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ein Angebot zur unverbindlichen Reservierung oder einer rechtsverbindlichen Buchung. Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag kommt erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung und der dazu gehörenden Rechnung durch come2norway zustande. Automatische Reservierungs-, Buchungs- oder Eingangsbestätigungen dienen ausschließlich der Information über den Eingang der Anfrage und stellen noch keine verbindliche Annahme dar. Weicht die Buchungsbestätigung von der ursprünglichen Anfrage ab, gilt diese als neues Angebot, das vom Kunden ausdrücklich anzunehmen ist. Nach Buchungsannahme erhält der Kunde die Rechnung zum Vermittlungsvertrag, und damit sämtliche erforderlichen Mietunterlagen, die bei Ankunft vor Übernahme des Objektes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument vorzulegen sind. Mit der verbindlichen Buchung handelt der Anmelder zugleich im Namen aller mitfahrenden Personen. Er steht dafür ein, dass alle die vertraglichen Vereinbarungen, Hausregeln und Nutzungsbedingungen einhalten. Der Anmelder haftet gegenüber come2norway für die Vertragserfüllung aller angemeldeten Teilnehmer in gleicher Weise wie für eigene Verpflichtungen.

§4 Leistungsumfang und Objektbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Objektbeschreibung, der Buchungsbestätigung sowie den ergänzenden Vertragsunterlagen. Sonderwünsche, mündliche Zusagen oder individuelle Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von come2norway schriftlich bestätigt wurden. Ferienunterkünfte in Norwegen sind häufig individuell gestaltet und landestypisch ausgestattet. Unterschiede in Bauweise, Raumhöhe, Bettengröße, Einrichtung oder Komfort stellen daher keinen Mangel dar, sofern sie der Objektbeschreibung entsprechen.

§5 Preise, Nebenkosten und Zusatzleistungen

(1) Alle angegebenen Preise beziehen sich auf das jeweils gebuchte Objekt und den vereinbarten Buchungszeitraum.
(2) Im Objektpreis enthalten sind ausschließlich die in der jeweiligen Objektbeschreibung ausdrücklich aufgeführten obligatorischen Leistungen sowie vereinbarte Energiepauschalen.
(3) Zusatz- und Wahlleistungen, insbesondere variable Kosten, die von der Personenzahl oder vom Verbrauch abhängen, zusätzlich bestellte Reinigungen, Wäschepakete, die Kosten für die Mitnahme von Haustieren, Extraboote sowie sonstige Zusatzleistungen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Leistungen, die bei der Buchung nicht vorab mitbestellt wurden oder die verbrauchsabhängig entstehen, insbesondere für Strom, Heizung, Wasser, Treibstoff oder zusätzliche Reinigungsleistungen, sind vom Mieter entsprechend der jeweiligen Objektbeschreibung vor Ort an den Eigentümer, dessen Beauftragten oder den örtlichen Leistungsträger zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich im Objektpreis bzw. im ausgewiesenen Endpreis der jeweiligen Leistung enthalten sind.
(5) Verbrauchsabhängige Kosten können, sofern in der Objektbeschreibung vorgesehen, nach tatsächlichem Verbrauch vor Ort abgerechnet werden.
(6) Das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen ist aus Gründen des Brandschutzes, der Sicherheit und des Kostenschutzes ausschließlich an den hierfür ausgewiesenen und zugelassenen Ladestationen gestattet.

§6 Zahlungsbedingungen

come2norway ist im Auftrag der jeweiligen Eigentümer berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Anzahlung in Höhe von 20 %
Nach Zugang der Bestätigung und Zusendung des Vermittlungsvertrages mit Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Objektpreises einschließlich der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen obligatorischen Leistungen fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 56 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes unaufgefordert zu zahlen.
Mahnung
Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet, ist come2norway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Erfolgt eine fällige Zahlung nicht fristgerecht, ist come2norway berechtigt, die gebuchte Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Solange kein vollständiger Zahlungseingang erfolgt ist, besteht kein Anspruch auf Überlassung der Unterkunft, Übergabe eines Bootes oder sonstige Leistungen. Bleibt die Zahlung auch nach Fristsetzung aus, ist come2norway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß §20 dieser AGB.
Bei kurzfristigen Buchungen (Last-Minute-Buchungen etc.) ist der Gesamtpreis unmittelbar nach Rechnungszugang fällig. Vermittelte Beförderungsleistungen werden, sofern bestellt, gesondert abgerechnet und sind nicht Bestandteil des Unterkunftsmietpreises.
Kurzbuchungen und Kurzbucherzuschläge
Kurzaufenthalte verursachen in der Regel denselben organisatorischen Aufwand wie längere Buchungen. Der Zuschlag dient dem Ausgleich dieses Mehraufwands. Sofern für ein Objekt eine Mindestmietdauer vorgesehen ist, richtet sich diese nach der jeweiligen Objektbeschreibung.
Kurzbucherzuschlag
Bei Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von maximal vier (4) Übernachtungen wird ein Kurzbucherzuschlag in Höhe von 30 % auf den jeweiligen Objektpreis erhoben. Der Zuschlag wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung mit im Preis ausgewiesen. Ein Anspruch auf Abschluss einer Buchung unterhalb der Mindestmietdauer besteht nicht. Die Annahme von Kurzbuchungen erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und mit Zustimmung des Eigentümers. Kurzaufenthalte können insbesondere in der Hauptsaison oder bei hoher Auslastung ausgeschlossen sein.

§7 Miet- und Vermittlungsunterlagen - Mitwirkungspflichten

Vertragsunterlagen – Rechnung
Unmittelbar nach Buchungsannahme erhält der Kunde sämtliche erforderlichen Vermittlungs- und Mietunterlagen mit der dazugehörigen Rechnung. Darin sind auch die Zahlungstermine vermerkt. Diese Unterlagen sind sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Unstimmigkeiten oder Rückfragen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Anreisemitteilung:
Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere die Anreisemitteilung vollständig auszufüllen und fristgerecht an den Objekteigentümer zu übermitteln. Die Check-in- und Check-out-Protokolle müssen zwecks Objektübergabedokumentation ausgedruckt und mitgebracht werden.
Zur Legitimation muss der Kunde vor der Objektübernahme ein amtliches Ausweisdokument vorzeigen. Personen, die nach dem 01.01.1980 geboren sind, benötigen in Norwegen zum Führen von Motorbooten mit mehr als 25 PS grundsätzlich einen gültigen Bootsführerschein. Dieser ist dem Bootseigner oder dessen Beauftragten vor der Einweisung vorzulegen. Fehlen diese Unterlagen, kann es zu Verzögerungen bei Übergabe und Einweisung kommen; hierfür übernimmt come2norway keine Haftung.

§8 An- und Abreise, Übergabe und Einweisung

Die verbindlichen An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Objektbeschreibung.
Die Anreise erfolgt in der Regel zwischen 15:00 und 20:00 Uhr, die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Eigentümer seine voraussichtliche Ankunftszeit rechtzeitig telefonisch mitzuteilen, damit eine reibungslose Übergabe vorbereitet werden kann.
Am Anreisetag ist die Ankunftszeit spätestens zwei (2) Stunden vor Ankunft am Objekt nochmals telefonisch abzustimmen.
Bei verspäteter Anreise ohne vorherige Information können erhebliche Verzögerungen beim Einzug entstehen.
Bei der Übergabe vor Ort erfolgt eine Einweisung gem. Check-In Protokoll in Unterkunft und gegebenenfalls in das Boot.

§9 Mietkaution

Bei Anreise ist die in der Objektbeschreibung ausgewiesene Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient der Absicherung von kleineren Schäden, Zusatzkosten und Pflichtverletzungen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft und gegebenenfalls des Bootes wird die Kaution zurückerstattet.
Werden Schäden, Verluste, Verschmutzungen, Nutzungsausfälle oder offene Forderungen festgestellt, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden. Reicht die hinterlegte Kaution zur Deckung der entstandenen Schäden oder Kosten nicht aus, bleibt der Kunde zur vollständigen Erstattung verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für Bootsschäden bis hin zum Eigenanteil gemäß der jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Wird bei Anreise aus organisatorischen oder sonstigen Gründen keine Kaution erhoben, berührt dies nicht die Haftung des Kunden für entstandene Schäden, Zusatzkosten oder Pflichtverletzungen. Der Kunde ist auch in diesem Fall verpflichtet, sämtliche festgestellten Schäden, Nutzungsausfälle und Folgekosten zu ersetzen.
Schadensersatzansprüche können auch nach Abreise geltend gemacht werden, sofern Schäden erst nachträglich festgestellt werden oder sich Folgeschäden erst später zeigen.

§10 Nutzung der Unterkunft

Die Unterkunft darf ausschließlich mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Eine Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch nicht angemeldete Personen ist nicht gestattet. Partys, größere Feiern oder sonstige Veranstaltungen sind nicht gestattet. Die übliche Nachtruhe ist einzuhalten. Rücksicht auf Nachbarn und Umgebung ist selbstverständlich. Alle Unterkünfte sind Nichtraucherobjekte. Das Rauchen in den Objekten ist streng untersagt.

§11 Haustiere, Rücksichtnahme und Hausordnung

Haustiere dürfen nur in ausdrücklich dafür freigegebenen Objekten mitgebracht werden und müssen vorher bei der Buchung angemeldet werden. Der Aufenthalt von Haustieren kann kostenpflichtig sein und der zutreffenden Objektbeschreibung zu entnehmen. Der Kunde haftet für sämtliche, durch mitgebrachte Tiere verursachten Schäden oder Verschmutzungen. Tiere müssen stets beaufsichtigt sein und dürfen nicht in die Sanitärräume, Schlafräume, Betten oder auf das Sofa. Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang mit Eigentümern, Nachbarn, Einrichtungen sowie mit Natur und Umwelt. Die saisonale Leinenpflicht bei Hunden ist unbedingt zu beachten. Auch landestypische Gepflogenheiten, insbesondere das Ausziehen von Straßenschuhen im Haus, sind zu beachten.

§12 Reinigung, Müllentsorgung und Fischverarbeitung

Die Unterkunft ist ordentlich und in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie übernommen wurde. Sofern eine Endreinigung nicht im Objektpreis enthalten ist und nicht als Option dazu gebucht wurde, ist die Unterkunft vollständig gereinigt zu übergeben. Sollte die Abreisezeit in den früher Morgenstunden liegen und eine Objektabnahme kann durch den Eigentümer nicht durchgeführt werden, ist die Reinigung vor Abreise zu zahlen. Eine nachträglich bestellte Reinigung ist an den Objekteigentümer oder dessen Vertreter in der jeweiligen Landeswährung zu bezahlen. Auch wenn die Endreinigung im Preis inklusive ist, müssen die Toiletten, Küchenflächen Besteck und Geschirr gereinigt und die Böden gesaugt werden. Müll ist entsprechend den örtlichen Vorgaben zu trennen und vollständig vor Abreise zu entsorgen. Dazu stehen an einigen Punkten Container für den Abfall der Touristen bereit. Die Verarbeitung von Fisch ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Ausnehmen, Schuppen oder Verarbeiten von Fisch an oder in der Unterkunft ist untersagt. In den Objekten dürfen wegen der erheblichen Geruchsbelästigung keinerlei Fischprodukte fermentiert oder eingekocht werden. Fischabfälle sind ordnungsgemäß auf See zu entsorgen und nicht ins Hafenbecken zu werfen.
Verstöße können zu kostenpflichtigen Sonderreinigungen führen.

§13 Boote – Leistungsumfang, Nutzung und Versicherung

Sofern in der Objektbeschreibung angegeben, gehört ein Boot zur Unterkunft oder kann zusätzlich angemietet werden. Art, Ausstattung, Motorisierung und Nutzungszeit ergeben sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung. Die Nutzung des Bootes ist grundsätzlich an die Mietdauer der Unterkunft gebunden. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzbootes bei eigenem Verschulden besteht nicht, sofern kein Verschulden des Eigentümers vorliegt.

(1) Leistungsumfang bei Inklusiv- und Extrabooten
Sofern ein Boot im Objektpreis enthalten ist oder zusätzlich angemietet wird, umfasst die Bootsmiete regelmäßig den Liegeplatz, das zum Boot gehörende Inventar sowie die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung nach norwegischem Recht gemäß Objekt- oder Bootsbeschreibung. Für die Boote besteht in der Regel eine Kaskoversicherung nach norwegischem Recht mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.200 Euro, abhängig vom Bootstyp und dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Versicherungen für Insassen- oder Unfallschutz, personengebundene Haftpflichtversicherungen, eine Absicherung der Selbstbeteiligung sowie Fischerei- und Verbrauchsmaterialien, Treibstoffe und Schmiermittel, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Bootsversicherung und Haftung
Die jeweils gültige Höhe der Selbstbeteiligung ist bei der Bootsübernahme beim Eigentümer oder dessen Beauftragten zu erfragen und im Übergabeprotokoll festzuhalten. Persönliche Gegenstände des Mieters oder der Mitfahrer sind nicht Bestandteil der Bootsversicherung. Personenschäden sind nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder den Verlust des Bootes, soweit diese nicht durch die bestehende Versicherung gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden und Nutzungsausfälle. Die hinterlegte Kaution kann bis zur vollständigen Klärung und Regulierung eines Schadens ganz oder teilweise vom Bootseigner einbehalten werden. Die im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung ist vom Mieter zu tragen und kann von der Höhe der hinterlegten Kaution abweichen. Schäden, die weder durch die Versicherung noch durch die Kaution abgedeckt sind, sind vom Mieter unverzüglich, spätestens jedoch vor Abreise, auszugleichen. Schäden, Kollisionen, außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen muss der Mieter unverzüglich an den Eigentümer oder dessen Beauftragten melden.

§14 Bootsübernahme, Einweisung und Rückgabe

Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgen am vereinbarten Liegeplatz anhand eines Übergabeprotokolls. Der Kunde verpflichtet sich, an der technischen und nautischen Einweisung teilzunehmen. Bei Übernahme ist Zustand, Inventar und Ausrüstung gemeinsam zu prüfen und zu dokumentieren.
Beanstandungen sind unverzüglich im Check-In bzw. Check-Out Protokoll festzuhalten.
Bootsrückgabe:
Das Boot ist gereinigt, betankt und mit vollständiger Ausstattung wie übernommenen, zurückzugeben. Verspätete Rückgaben sind unverzüglich mitzuteilen und können zusätzliche Kosten verursachen.

§15 Sicherheit, Führerschein und Verantwortlichkeit

Der Bootsführer ist verpflichtet, sämtliche geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten und sich vor jeder Ausfahrt eigenverantwortlich über den sicheren Umgang mit dem Boot, die geltenden Sicherheitsvorschriften, das zugelassene Fahrrevier sowie die aktuellen Wetter- und Seewettervorhersagen zu informieren. Fahrten bei ungeeigneten Wetter- oder Seebedingungen sind zu unterlassen. Für Gäste, die vor dem 01.01.1980 geboren wurden, besteht in Norwegen keine Führerscheinpflicht für Motorboote dieser Klassen. Für Personen, die nach dem 01.01.1980 geboren wurden, ist für das Führen von Motorbooten mit mehr als 25 PS ein gültiger Bootsführerschein gesetzlich vorgeschrieben. Der Bootsführer trägt während der gesamten Nutzung des Bootes die Verantwortung für die Sicherheit aller Mitfahrer. Das Führen eines Bootes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt. Alle Mitfahrer sind vor Fahrtantritt durch den Bootsführer mit den grundlegenden Sicherheitsregeln sowie der Bootstechnik vertraut zu machen. Während der Fahrten sind geeignete Rettungswesten zu tragen.

§16 Fahrgebiet, Revierbeschränkung und Nutzungsentzug

(1) Fahrten sind ausschließlich in den für das jeweilige Boot geeigneten, zugelassenen und freigegebenen Gewässern erlaubt. Maßgeblich sind hierbei die örtlichen Vorschriften, die Einweisung durch den Eigentümer sowie die Angaben in den Objekt- und Bootsbeschreibungen.
(2) Zu Fischzuchtanlagen, Fangnetzen, maritimen Einrichtungen sowie sonstigen Sperr- und Gefahrenzonen ist ein Mindestabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten, sofern nicht strengere gesetzliche Vorgaben gelten.
(3) Fahrten auf die offene See dürfen nur bei geeigneten Wetter- und Seebedingungen erfolgen. Maßgeblich sind hierbei insbesondere offizielle Wetterwarnungen sowie lokale Hinweise.
(4) Den Anweisungen des Eigentümers oder dessen Beauftragten zur sicheren Nutzung des Bootes ist Folge zu leisten.
(5) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen, bei Gefährdung von Personen, Sachen oder Umwelt oder bei grob fahrlässigem Verhalten ist der Eigentümer berechtigt, die weitere Nutzung des Bootes mit sofortiger Wirkung zu untersagen und das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Missachtung von Wetterwarnungen, bei Verstößen gegen Revierbeschränkungen, bei unsachgemäßer Nutzung des Bootes oder bei sonstigem grob fahrlässigem Verhalten.
(6) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.

§17 Schäden, Havarien und Meldepflichten

Schäden, Kollisionen, Grundberührungen, Havarien oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Bei Diebstahl oder Unfällen ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden. Unterlassene oder verspätete Meldungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Der Kunde haftet für sämtliche durch ihn oder Mitreisende verursachten Schäden, Nutzungsausfälle sowie für hieraus entstehende Folgeschäden. Die Schadensregulierung erfolgt gemäß §9 dieser AGB unabhängig davon, ob bei Anreise eine Kaution hinterlegt wurde. Die Haftung des Kunden für Schäden, Havarien, Nutzungsausfälle und Folgeschäden besteht unabhängig von einer hinterlegten oder nicht hinterlegten Kaution. Schadensersatzansprüche können auch nach Rückgabe der Unterkunft oder des Bootes sowie nach Abreise des Kunden geltend gemacht werden, sofern der Schaden erst später festgestellt wird oder sich erst nachträglich zeigt.

§18 Bootspflege, Technik und Verbrauchsmaterialien

Das Boot ist vor Rückgabe gründlich zu reinigen, am besten nach jedem Angeltag. Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff, Schmierstoffe, Reinigungsmittel und Seekarten trägt der Kunde. Technische Geräte und elektronische Ausrüstung sind sachgerecht zu behandeln. Echolote und Plotter sind nach Möglichkeit gegen Diebstahl und Wetter zu sichern. Lenzsysteme und Wasserabläufe sowie die Vertäuung sind entsprechend der Einweisung zu bedienen.

§19 Umbuchung und Vertragsübertragung

Umbuchungen auf andere Objekte oder Zeiträume sind nur nach vorheriger Zustimmung von come2norway möglich. Für Umbuchungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Der Kunde ist berechtigt, bis zum Mietbeginn eine Ersatzperson zu benennen, sofern diese die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer haften in diesem Fall gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§20 Rücktritt und Stornierung

Der Kunde kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (z.B. Email) gegenüber come2norway zu erklären. Im Falle eines Rücktritts fallen folgende pauschale Stornokosten bezogen auf den Objektpreis (ohne optional hinzugebuchte Leistungen) an:
bis 50 Tage vor Mietbeginn: 20 %
ab 49 bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 %
ab 34 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 80 %
ab 7 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 90 %
bei Nichtantritt (No-Show): 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei come2norway. Gründe für den Rücktritt, gleich aus welchem Anlass, insbesondere persönliche, gesundheitliche, berufliche oder organisatorische Gründe, bleiben für die Höhe der Stornokosten unbeachtlich, soweit gesetzlich zulässig. Regelungen zu außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt bleiben hiervon unberührt und sind in §22 dieser AGB abschließend geregelt. Kommt der Kunde seinen vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten nicht nach und tritt come2norway gemäß §6 vom Vertrag zurück, gilt dies als Rücktritt des Kunden. In diesem Fall finden die vorstehenden Stornoregelungen entsprechende Anwendung.
Der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§21 Kulanzregelung und Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

(1) Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht
Für Verträge über die Vermittlung von Ferienunterkünften, Booten und sonstigen Leistungen mit festem Mietzeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag online, telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Wege abgeschlossen wurde. Ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Stornierung oder Umbuchung besteht daher nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Stornobedingungen.
(2) Freiwillige Kulanzregelung
Ungeachtet des Nichtbestehens eines gesetzlichen Widerrufsrechts bemüht sich come2norway im Einzelfall, bei kurzfristigen Änderungen oder Stornierungswünschen unmittelbar nach Buchung eine faire und kundenorientierte Lösung zu finden. Erfolgt eine Kontaktaufnahme innerhalb von 72 Stunden nach Buchung, prüfen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Buchungssituation, der Saison, der Auslastung sowie der Vereinbarungen mit dem jeweiligen Eigentümer, ob eine kostenfreie oder kostenreduzierte Stornierung oder Umbuchung aus Kulanz gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Entscheidung über eine Kulanzregelung liegt ausschließlich im Ermessen von come2norway.
Eine einmal gewährte Kulanzregelung begründet keinen Anspruch auf zukünftige Kulanzleistungen. Diese freiwillige Kulanzregelung gilt nicht für preisreduzierte Buchungen, Sonderangebote, Last-Minute-Buchungen, Aktionspreise, rabattierte Buchungen oder sonstige Buchungen mit Sonderkonditionen.

§22 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

(1) Kann der gebuchte Aufenthalt infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger außergewöhnlicher, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände objektiv unmöglich oder erheblich beeinträchtigt durchgeführt werden, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
(2) Bei allgemeinen Einreiseverboten, behördlichen Einreisebeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen bemühen sich die Vertragsparteien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um angemessene Lösungen, insbesondere durch Umbuchung oder Stornierung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lösung besteht hierbei nicht, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(3) Individuelle persönliche Umstände oder Einschätzungen des Kunden, insbesondere Erkrankung, berufliche Verpflichtungen, familiäre Gründe, Reiseunlust, subjektive Sicherheitsbedenken, eingeschränkte Reisemöglichkeiten oder die Sorge vor möglichen zukünftigen Einschränkungen, stellen keine höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung dar und begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Umbuchung. Der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§23 Beförderung, Anreise und Ausfall von Transportleistungen

(1) Die An- und Abreise zur gebuchten Ferienunterkunft erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sofern come2norway auf Wunsch des Kunden Fährüberfahrten, Flugleistungen oder sonstige Beförderungsleistungen als gesonderte Einzelleistungen vermittelt, kommt der jeweilige Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Beförderungsunternehmen zustande. Etwaige Erstattungen oder Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag richten sich ausschließlich gegen das Beförderungsunternehmen.
(3) Bei Leistungsstörungen der Beförderung, insbesondere bei Ausfall, Verspätung, Umbuchung, Streik, witterungsbedingten Einschränkungen, technischen Defekten oder vergleichbaren Ereignissen, bestehen etwaige Ansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Beförderungsunternehmen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Ein Ausfall oder eine Verspätung der An- oder Abreise – gleich aus welchem Grund – berechtigt den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung, Umbuchung oder Minderung der Unterkunfts- oder Bootsmiete. Leistungsstörungen der Beförderung begründen insbesondere keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gegenüber dem Unterkunfts- oder Bootseigentümer oder gegenüber come2norway.
(5) Kann der Kunde die gebuchte Unterkunft infolge einer verspäteten oder ausgefallenen Beförderung ganz oder teilweise nicht nutzen, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis der Buchung grundsätzlich geschuldet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
(6) Der Abschluss einer Rücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§24 Haftung von come2norway

(1) come2norway haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung der angebotenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (2) Für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch die jeweiligen Eigentümer, Vermieter, Bootsbesitzer oder sonstigen Leistungsträger vor Ort übernimmt come2norway keine Haftung, da diese Leistungen nicht von come2norway selbst erbracht werden.
(3) Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die vertragliche Haftung von come2norway für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren und die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, auf den dreifachen Preis der jeweils vermittelten Einzelleistung begrenzt. Gesetzliche Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
(4) Angeln, Natur- und Umwelteinflüsse
come2norway übernimmt keine Garantie für Angelerfolge oder Fangmengen. Eine Haftung für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Angelns, die insbesondere durch Witterungs- und Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Schonzeiten, Fangbeschränkungen oder die gewerbliche Fischerei entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig über die jeweils geltenden örtlichen, nationalen und behördlichen Angel- und Fischereivorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Verstöße hiergegen erfolgen auf eigene Verantwortung.
(6) Alkohol und berauschende Mittel
Schäden oder Beeinträchtigungen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln verursacht werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Verursachers. Dies gilt insbesondere für Schäden an Immobilien, Inventar, Booten, Ausrüstung sowie beim Führen von Booten oder sonstigen Wasserfahrzeugen. Eine Haftung von come2norway ist in diesen Fällen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§25 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, Schäden, Leistungsstörungen oder sonstige Beanstandungen unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, möglichst bereits am Anreisetag, dem Eigentümer sowie come2norway anzuzeigen. Die Anzeige kann telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem geeigneten Weg erfolgen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Eigentümer und come2norway die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
(3) Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige oder wird eine zumutbare Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung verweigert, können gesetzliche Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ganz oder teilweise entfallen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Schadensvermeidung und Schadensminderung beizutragen.

§26 Touristenfischerei, Fangmeldung und Ausfuhrquote

(1) Für die Ausfuhr von Fisch und Fischprodukten aus Norwegen gelten ausschließlich die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der norwegischen Behörden.
(2) Nach dem derzeitigen Stand (2026) beträgt die zulässige Ausfuhrmenge für das Touristfischen maximal 15 Kilogramm Fisch oder Fischprodukte aus dem Meer pro aktivem Angler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Änderungen, insbesondere zukünftige Anpassungen der Ausfuhrmengen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(3) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausfuhrquote ist die ordnungsgemäße und tägliche Meldung der Fänge über die jeweils offiziellen und zugelassenen Fang-Apps oder über den jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber des Objekts, sofern dies zulässig ist.
(4) Unterbleibt eine ordnungsgemäße Fangmeldung oder erfolgt diese nicht vollständig oder nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ausfuhrquote.
(5) Kunden, die ein nicht zur Touristenfischerei registriertes Objekt anmieten, sind nicht berechtigt, Meeresfische auszuführen. Süßwasserfische und Salmoniden unterliegen gesonderten gesetzlichen Regelungen und sind hiervon ausgenommen.
(6) Der Kunde ist eigenverantwortlich verpflichtet, sich über die jeweils geltenden fischereirechtlichen Vorschriften, Fangmengen, Meldepflichten und Ausfuhrregelungen zu informieren und diese einzuhalten.
(7) Verstöße gegen fischereirechtliche oder zollrechtliche Bestimmungen können zu Bußgeldern, Beschlagnahmungen, Einziehungsmaßnahmen oder sonstigen behördlichen Sanktionen führen. Für hieraus entstehende Kosten, Nachteile oder rechtliche Folgen haftet ausschließlich der Kunde.
(8) Eine Haftung von come2norway für behördliche Entscheidungen, technische Störungen von Meldeplattformen, fehlerhafte Angaben Dritter oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§27 Verjährung und Ausschlussfristen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind innerhalb eines Monats nach Ende des Mietzeitraumes gegenüber come2norway geltend zu machen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem vertraglichen Ende des Mietzeitraumes. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.

§28 Verjährung von Ansprüchen

(1) Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vermittelten Leistungen sind unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend zu machen. Eine verspätete Anzeige kann, soweit gesetzlich zulässig, zum Ausschluss oder zur Einschränkung von Ansprüchen führen.
(2) Ansprüche des Kunden gegenüber come2norway verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab dem Ende der vermittelten Leistung.
(3) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch come2norway, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§29 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Ausführliche Informationen zur Art, zum Umfang und zu den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website unter: www.come2norway.com/datenschutz
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(5) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere das Recht,

  • Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen
  • unrichtige Daten berichtigen zu lassen
  • die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen
  • der Verarbeitung zu widersprechen
  • seine Daten übertragen zu lassen
  • sowie sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Die entsprechenden Rechte ergeben sich aus Art. 15 bis 21 sowie Art. 77 DSGVO.
(6) Widersprüche gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten können per E-Mail an info@come2norway.com gerichtet werden.

§30 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) come2norway nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren besteht nicht.
(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und come2norway findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von come2norway. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 09. Februar 2026


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